Aus Überzeugung Ihre Kanzlei für Arbeitnehmer

Philosophie

Warum wird jemand Rechtsanwalt, diese Frage begegnet Rechtsanwälten sehr häufig. Ich antworte darauf meistens: Weil es ein gutes Gefühl gibt, wenn die eigene Tätigkeit einem anderen Menschen aus einer schwierigen Situation herauszukommen hilft.

„Außer dem Licht wird nichts so oft gebrochen wie das Recht.“

Alfred Polgar (1873 – 1955)

Dieses Zitat des österreichischen Schriftstellers Alfred Polgar ist so simpel wie zutreffend. Und dieser Rechtsbruch kommt häufig unvorhersehbar, verborgen oder getarnt, gewollt oder unbewusst daher. Vielen Menschen ist nicht bewusst, wie oft ihr Recht von anderen gebrochen wird. Und sehr häufig wird dies auch keine spürbaren Auswirkungen haben oder jedenfalls hinnehmbar sein. Wenn man also jeden Rechtsbruch verfolgte, der einem tagtäglich begegnet, würde man damit viel zu viel Zeit verschwenden. Entscheidend ist vielmehr sich auf Sachverhalte zu beschränken, bei denen sich das Tätigwerden wirklich lohnt.

Das Arbeitsrecht ist ein Paradebeispiel für diese These. Gerade im Ungleichgewicht von Arbeitnehmern gegenüber Arbeitgebern liegt die Gefahr, dass sich die Arbeitgeberseite auf Kosten der Arbeitnehmerseite zu unfairen Konditionen durchsetzt. Dabei sind beide Parteien aufeinander angewiesen, denn ohne Arbeitnehmer sind Arbeitgeber nicht in der Lage, ihre Unternehmungen zu führen. Konflikte und Meinungsverschiedenheiten sind dennoch nicht außergewöhnlich, sie werden aber eben zumeist nicht auf Augenhöhe ausgetragen. Mein Ansatz ist es, in dieser Konstellation dem (vermeintlich) Schwächeren zur Seite zu stehen, um ein faires, interessengerechtes und nachhaltiges Ergebnis zu erzielen.

Rechtsanwälte sind Interessenvertreter ihrer Mandanten. Das bedeutet aus meiner Sicht, sich voll und ganz in den Dienst der jeweiligen Mandanten zu stellen, sie dabei persönlich, umfassend und individuell zu beraten. Diesen Anspruch hatte ich schon immer an meine Tätigkeit. Am Ende entscheiden wird stets die Mandantschaft, meine Aufgabe sehe ich darin, die Entscheidungsgrundlage bestmöglich aufzubereiten.